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   BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08   

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BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08 (https://dejure.org/2009,2897)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2009 - NotZ 20/08 (https://dejure.org/2009,2897)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 (https://dejure.org/2009,2897)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 1
    "Ungewöhnlich hohe Zahl" von Beurkundungen als solche noch kein Grund, die Beurkundungen nicht im Rahmen der Auswahl für die Bestellung zum Anwaltsnotar zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines Anwaltsnotars allein aufgrund einer ungewöhnlich hohen Zahl von Beurkundungen unmittelbar vor und während der Bewerbungsfrist; Zulässigkeit einer Beurteilung der fachlichen Eignung angehender Notare ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 1; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 111 Abs. 2; ; AVNot § 6 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAO § 37 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines Anwaltsnotars allein aufgrund einer ungewöhnlich hohen Zahl von Beurkundungen unmittelbar vor und während der Bewerbungsfrist; Zulässigkeit einer Beurteilung der fachlichen Eignung angehender Notare ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarbewerber und das Punktesystem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1217
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50 ) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat , Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. jeweils Rn. 9 ff.).

    Eine weitergehende vergleichende Sichtung der einzelnen Urkundsgeschäfte nach Vorbereitung, Ausarbeitung und Vollzug hat der Senat der Landesjustizverwaltung ausdrücklich nicht abverlangt; im Einzelfall auftretendes einseitiges Beurkundungsverhalten - wie etwa die Beurkundung zahlreicher standardisierter Immobilienkaufverträge - ist angesichts der gebotenen Schematisierung und Generalisierung ebenfalls hinzunehmen (Senat , Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 112 Rn. 19).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04

    Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Der Landesjustizverwaltung verbleibt allerdings bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum (Senat , Beschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 10/08 - ZNotP 2009, 29, 30 Rn. 6 ff.; vom 12. Juli 2004 - NotZ 1/04 -DNotZ 2005, 146 f.; vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f.; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 893).

    Kommt es zum Verfahren nach § 111 BNotO, hat das Gericht die persönliche Eignung und damit die Frage, ob bei Fristablauf an ihr Zweifel bestanden, nach dem Inbegriff des Verhandlungsergebnisses zu entscheiden, wobei selbstverständlich die persönliche Eignung noch im Zeitpunkt der Bestellung gegeben sein muss (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 aaO S. 147).

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Eine vergleichende Sichtung der einzelnen Urkundsgeschäfte aller Bewerber nach Vorbereitung, Ausarbeitung und Vollzug überschritte zudem ersichtlich die Leistungsgrenzen der Justizverwaltung und böte - nicht zuletzt angesichts nie auszuschließender Hilfestellungen von dritter fachkundiger Seite - gegenüber der in § 6 Abs. 2 Nr. 4 AVNot festgelegten Punktestaffelung nicht einmal eine wirklich verlässlichere Qualifizierungsprognose; ohnehin ist absolute Chancengleichheit und Sicherstellung der Bestenauslese mit keinem Auswahlsystem zu garantieren (Senat , Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 43/06 - Rn. 16).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50 ) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat , Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. jeweils Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50 ) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat , Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Durch den Erfolg des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und die dadurch begründete Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Bewerbung des Antragstellers neu zu entscheiden, wird nicht nur die ursprünglich mit dem weiteren Beteiligten zu 2 vorgesehene Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle zu seinen Ungunsten verzögert, vielmehr ist damit unmittelbar auch die Gefahr begründet worden, dass diese Stelle mit dem konkurrierenden Antragsteller besetzt wird, denn die - die Antragsgegnerin bindende - Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht eine Neubescheidung zum Nachteil des weiteren Beteiligten zu 2. Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid der Antragsgegnerin abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Sie hat den ihr dabei zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) auf der Grundlage von § 6 AVNot zutreffend und erschöpfend angewandt.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Durch den Erfolg des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht und die dadurch begründete Verpflichtung der Antragsgegnerin, über die Bewerbung des Antragstellers neu zu entscheiden, wird nicht nur die ursprünglich mit dem weiteren Beteiligten zu 2 vorgesehene Besetzung der ausgeschriebenen Notarstelle zu seinen Ungunsten verzögert, vielmehr ist damit unmittelbar auch die Gefahr begründet worden, dass diese Stelle mit dem konkurrierenden Antragsteller besetzt wird, denn die - die Antragsgegnerin bindende - Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts ermöglicht eine Neubescheidung zum Nachteil des weiteren Beteiligten zu 2. Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid der Antragsgegnerin abwarten zu müssen (Senat , Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 123/07 - Rn. 3 bei [...] abrufbar; vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 - DNotZ 2006, 228, 229 ; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 -ZNotP 2005, 431; vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - ZNotP 2001, 443, 444 ; vom 16. März 1998 - NotZ 26/97 - NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Der Landesjustizverwaltung verbleibt allerdings bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum (Senat , Beschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 10/08 - ZNotP 2009, 29, 30 Rn. 6 ff.; vom 12. Juli 2004 - NotZ 1/04 -DNotZ 2005, 146 f.; vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f.; vom 10. März 1997 - NotZ 19/96 - DNotZ 1997, 891, 893).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50 ) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat , Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 9/08

    Anforderungen an die Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 19/96

    Persönliche Eignung für das Amt des Notars - Trunkenheit eines Rechtsanwalts im

  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 25/89

    Erfordernisse des Antrags auf gerichtliche Entscheidung in Notarsachen

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 14/91

    Gerichtliche Entscheidung über ein Gesuch um vorzeitige Bestellung zum

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06, ZNotP 2007, 234, 235 f.; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, NJW-RR 2009, 1217 f. sowie vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, zitiert nach juris Rn. 7).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber, beispielsweise durch Vorlage wissentlich unrichtiger Bescheinigungen, versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, Rn. 25 f.).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
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